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Allgemeines


Das Programm der Europäischen Union "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (2007-2013) unterstützt eine große Bandbreite von Aktivitäten und Organisationen zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.

 

Es soll dazu dienen, die Kluft zwischen den BürgerInnen und der Europäischen Union zu überbrücken und die Beteiligung der BürgerInnen und ihrer Interessensvertretungen am Aufbau des „Projekts Europa“ forcieren.

 

Den BürgerInnen soll die Möglichkeit gegeben werden, transnationale Erfahrungen zu sammeln, zu kooperieren, einen Beitrag zur Entwicklung der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Werten zu leisten und den europäischen Einigungsprozess voranzutreiben.

 

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ baut auf den Erfahrungen des bisherigen Programms zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft der Laufzeit 2004-2006 auf. Mit einem Budget von 215 Millionen Euro ist es am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und wird am 31. Dezember 2013 enden.


EU-Rechtsgrundlage


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

  • Die allgemeine Bekanntmachung (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:322:0019:0022:DE:PDF) in allen offiziellen Sprachen der EU wurde am 30.12.2009 im EU-Amtsblatt C322/19 veröffentlicht.
  • Der Programmleitfaden (http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/documents/EACEA_2008_0185_DE.pdf) wird laufend aktualisiert, zuletzt im Jänner 2009.
  • Vereinzelte Sonderausschreibungen werden separat veröffentlicht.


Lesen Sie mehr: Ziele (content.aspx?id=61) | Themen (content.aspx?id=62) | Horizontale Merkmale (content.aspx?id=63)


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