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Antragsberechtigung


Anträge können von juristischen Personen ohne Erwerbszweck mit Sitz in einem der teilnehmenden Länder (content.aspx?id=69) eingereicht werden. Das Programm richtet sich an Akteure, die eine aktive europäische Bürgerschaft fördern.

Dazu gehören beispielsweise:

  • lokale Behörden und Organisationen
  • Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
  • Bürgergruppen
  • Organisationen der Zivilgesellschaft
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Gewerkschaften
  • Bildungseinrichtungen
  • Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit leisten
  • Organisationen aus dem Bereich des Amateursports usw.

Einige Aktionen des Programms sprechen jedoch einen stärker begrenzten Kreis von Einrichtungen an. Genauere Informationen dazu finden Sie im Programmleitfaden (content.aspx?id=66).
 


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