Anträge können von
juristischen Personen ohne Erwerbszweck mit Sitz in einem der
teilnehmenden Länder (content.aspx?id=69) eingereicht werden. Das Programm richtet sich an Akteure, die eine aktive europäische Bürgerschaft fördern.
Dazu gehören beispielsweise:
- lokale Behörden und Organisationen
- Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
- Bürgergruppen
- Organisationen der Zivilgesellschaft
- Nichtregierungsorganisationen
- Gewerkschaften
- Bildungseinrichtungen
- Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit leisten
- Organisationen aus dem Bereich des Amateursports usw.
Einige Aktionen des Programms sprechen jedoch einen stärker begrenzten Kreis von Einrichtungen an. Genauere Informationen dazu finden Sie im
Programmleitfaden (content.aspx?id=66).