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Anträge


Die Antragsformulare (eForm) der entsprechenden Aktion können direkt von der Website der EACEA (http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.php) heruntergeladen werden.


Die ausgefüllten Formulare sind an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel per Online-Formular (eForm) und die ergänzende Dokumente (z.B. Finanzangaben) per Post zu übermitteln.

ACHTUNG: bei den Strukturförderungen (Aktion 2, Maßnahmen 1 & 2) müssen neben der Online-Einreichung das ausgedruckte Antragsformular, die Annexe und ergänzende Dokumente per Post eingereicht werden!


Die ausgewählten Projekte werden auf der Website der EACEA (http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/results_compendia/results_en.php) veröffentlicht.



Wichtige Hinweise:

  • Es werden nur Anträge berücksichtigt, die über das vollständig ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnete offizielle Antragsformular (eForm) eingereicht werden.
  • Die Anträge müssen online zum Stichtag 12 Uhr mittags eingereicht werden und die ergänzende Dokumente per Post (es gilt das Datum des Poststempels) geschickt werden. Die per Fax oder direkt per E-Mail eingehenden Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Antragsdateien und die Begleitunterlagen unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens nicht an den Antragsteller zurückgeschickt.
  • Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt. Dies ist von den Antragstellern bei der Planung der Antragstellung zu berücksichtigen.



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