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Auswahlverfahren


Sind die Antragsunterlagen bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingelangt, werden sie einem dreistufigen Auswahlverfahren unterzogen:


1. Prüfung der Förderfähigkeit
Die Projektanträge werden daraufhin überprüft, ob sie die formellen Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen.

Allgemeine Kriterien für die Förderfähigkeit sind:

  • vollständige Antragsunterlagen
  • fristgerechte Einreichung
  • förderfähiger Antragsteller
  • Erfüllung der spezifischen Vergabekriterien (Zielsetzungen und Prioritäten) für die jeweilige Aktion
2. Bewertung
Die EACEA richtet einen Bewertungsausschuss ein, der die qualitative Bewertung der Anträge übernimmt, die als förderfähig eingestuft worden sind.

Die Vergabekriterien setzen sich aus qualitativen und quantitativen Kriterien zusammen:

Qualitative Kriterien (80% der zu vergebenden Punktzahl):
  • Bedeutung des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms (25%)
  • Angemessenheit des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (25%)
  • Auswirkungen (15%)
  • Öffentlichkeitswirkung und Folgeaktivitäten (15%)
Quantitative Kriterien (20% der zu vergebenden Punktzahl):
  • Geografische Auswirkungen (10%)
  • Zielgruppe (10%)
Dieser Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der EACEA und der Europäischen Kommission zusammen und kann von externen, unabhängigen ExpertInnen (content.aspx?id=90) unterstützt werden.


3. Auswahl
Unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien und der verfügbaren Finanzmittel werden die Zuschüsse vergeben. Darüber hinaus behalten sich die Kommission und die EACEA das Recht vor, auf eine ausgewogene geografische Verteilung zu achten.

Die Ergebnisse werden auf der Website der EACEA (http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/compendia/index_en.htm) veröffentlicht.




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