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Aktion 1 - Aktive BürgerInnen für Europa


Das Ziel der Aktion 1 - Aktive BürgerInnen für Europa ist es, Menschen aus ganz Europa zusammenzubringen.



Maßnahme 1 - Städtepartnerschaften

Maßnahme 1.1. - Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden, gemeinnützige Organisationen oder Partnerschaftsausschüsse mit Rechtstatus, die lokale Behörden vertreten
Zuschuss: mind. 2.500 - max. 22.000 Euro (ab 10 Gemeinden: max. 40.000 Euro)

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Konzept der Städtepartnerschaften, um einen dauerhaften Frieden nach Europa zu bringen und den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben. Mittlerweile haben unzählige Gemeinden Städtepartnerschaftsvereinbarungen geschlossen und sind dadurch miteinander verbunden.  Die Zusammenarbeit zwischen den Städten und das gegenseitigen Verständnis der BürgerInnen wird durch eine solche Partnerschaft erleichtert.

Städtepartnerschaften sind zu einem großen Teil auf das freiwillige Engagement der BürgerInnen und deren Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und Vereinen angewiesen. Sie sind somit Zeichen als auch Anregung einer aktiven Bürgerbeteiligung. Städtepartnerschaften bieten einzigartige Möglichkeiten, etwas über den Alltag der BürgerInnen in anderen europäischen Ländern zu lernen und Freundschaften zu schließen.

Voraussetzung ist eine bereits bestehende oder neu zu gründende Städtepartnerschaft zwischen mindestens zwei Gemeinden unterschiedlicher Teilnehmerländer, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale TeilnehmerInnen aus den eingeladenen Gemeinden umfassen, wobei jede eingeladene Gemeinde mit mindestens fünf TeilnehmerInnen vertreten sein muss. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.
 

Maßnahme 1.2. - Netzwerke zwischen Partnerstädten


Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden, lokale/regionale Behörden, Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden, gemeinnützige Organisationen oder Partnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus, die lokale Behörden vertreten
Zuschuss: mind. 10.000 - max. 150.000 Euro

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Konzept der Städtepartnerschaften, um einen dauerhaften Frieden nach Europa zu bringen und den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben. Mittlerweile haben unzählige Gemeinden Städtepartnerschaftsvereinbarungen geschlossen und sind dadurch miteinander verbunden.  Die Zusammenarbeit zwischen den Städten und das gegenseitigen Verständnis der Bürger/innen wird durch eine solche Partnerschaft erleichtert.

Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Entwicklung von Netzwerken zwischen Partnerstädten unterstützt, die aus einer Reihe von Städtepartnerschaften entstehen. Ziel ist es, die thematische und langfristige Zusammenarbeit zwischen Städten voranzutreiben. Solche Netzwerke sind für lokale Behörden sehr hilfreich, da sie sachkundige Diskussionen vorantreiben und den Austausch bewährter Verfahren, Strategien oder Arbeitsmethoden ermöglichen.

Es müssen Gemeinden aus mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 30 internationale TeilnehmerInnen aus den eingeladenen Gemeinden umfassen und darf höchstens 24 Monate dauern. Die Höchstdauer der einzelnen Veranstaltungen (es müssen mind. 3 unterschiedliche Veranstaltungen durchgeführt werden) liegt bei je 21 Tagen. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.

Maßnahme 2 - Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen

Maßnahme 2.1. - Bürgerprojekte

Antragsberechtigt: lokale Behörden, gemeinnützige Organisationen oder Partnerschaftsausschüsse mit Rechtsstatus
Zuschuss: mind. 100.000 - max. 250.000 Euro
 
Die Fördermaßnahme "Bürgerprojekte" zielt darauf ab, die BürgerInnen zu einer aktiven Beteiligung am Projekt Europa zu ermutigen und den Dialog zwischen den europäischen BürgerInnen und den Einrichtungen der EU zu fördern. Die BürgerInnen sollen zur Teilnahme angeregt und der Dialog zwischen den BürgerInnen und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union gefördert werden. Unter anderem zielt die Maßnahme darauf ab, Meinungen der BürgerInnen zu wichtigen europäischen Herausforderungen der Zukunft einzuholen, staatsbürgerliche Kompetenzen bei den BürgerInnen zu entwickeln und eine aktive Interaktion und Diskussion unter den BürgerInnen zu bestimmten Bereichen der EU-Politik zu fördern. Der Europäischen Union sind in dieser Maßnahme die direkte Bürgerbeteiligung und die Anwendung innovativer Methoden der Bürgerbeteiligung ein besonderes Anliegen.
 
Die Projekte werden von mindestens fünf Partnerorganisationen aus fünf verschiedenen teilnehmenden Ländern gemeinsam durchgeführt, von denen mindestens eines EU-Mitgliedstaat ist. Ein Projekt muss mindestens 200 TeilnehmerInnen umfassen. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Der Zuschuss wird mittels Planbudget berechnet und darf maximal 60% der förderfähigen Projektkosten decken.

Maßnahme 2.2. – Flankierende Maßnahmen

Antragsberechtigt: Verbände/Zusammenschlüsse lokaler Behörden oder gemeinnützige Organisationen mit Rechtsstatus
Zuschuss:
mind. 30.000 - max. 100.000 Euro
 
Zur Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der Gründung, Wiederbelebung oder Weiterentwicklung von Städtepartnerschaften werden flankierende Maßnahmen für Städtepartnerschaften mit einem Zuschuss gefördert. Es werden Organisationen und Sachverständige mit einschlägigem Fachwissen und spezifischen Erfahrungen im Bereich Städtepartnerschaften unterstützt, die dieses Know-How weitergeben, indem sie beispielsweise Beratung für die Partnersuche und bei der Beschaffung von Geldern bieten oder vorbildliche Verfahren austauschen.

Flankierende Maßnahmen sollten entweder auf Projekte im Rahmen von Städtepartnerschaften oder auf Bürgerprojekte ausgerichtet sein. An einem Projekt müssen mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Pro Projekt sind mindestens zwei Veranstaltungen vorzusehen. Die Laufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Der Zuschuss berechnet sich auf der Basis eines Planbudgets und darf den Höchstsatz von 80% der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Alle Details sind im Programmleitfaden (content.aspx?id=66) nachzulesen!




Lesen Sie mehr: Einreichfristen (content.aspx?id=83) | Ergebnisse (content.aspx?id=57) | Projektbeispiele (content.aspx?id=13)



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