Aktion 2 – Aktive Zivilgesellschaft in Europa
Diese Aktion zielt auf zivilgesellschaftliche Organisationen
und Forschungseinrichtungen (Think-Tanks), die einzigartige Bindeglieder zwischen europäischen BürgerInnen und der
Europäischen Union sind. Es gibt für sie die Möglichkeit der
Strukturförderung auf Basis ihres Arbeitsprogramms (Betriebskostenzuschuss)
oder
Projektförderung für Initiativen auf europäischer Ebene (Konferenzen,
Workshops, Diskussionsrunden, Publikationen, Websites, Aufbau von Netzwerken,
Studien, Meinungsumfragen, etc.). Ziel dieses Aktionsbereiches ist es, Diskussionen und
Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur
Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch
die Zusammenarbeit im Rahmen der Organisationen der Zivilgesellschaft auf
europäischer Ebene zu fördern.
Maßnahme 1 – Strukturförderung für Forschungseinrichtungen (Think-Tanks)
Forschungseinrichtungen (Think Tanks), die sich mit europäischen öffentlichen Politiken
beschäftigen, erfüllen eine zielgerichtete Funktion, indem sie Ideen und
Überlegungen zu europäischen Themen, zur aktiven europäischen Bürgerschaft oder
zu europäischen Wertvorstellungen in die Diskussion auf europäischer Ebene
einbringen. Diese Maßnahme soll die institutionelle Leistungsfähigkeit
von Forschungseinrichtungen stärken. Es werden Betriebskostenzuschüsse gewährt, damit
ein Teil der Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen
Tätigkeiten erforderlich sind, abgedeckt werden.
Maßnahme 2 – Strukturförderung für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene
Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer, nationaler, regionaler
und lokaler Ebene sind wichtige Elemente für eine aktive Beteiligung der
Bürger/innen an der Gesellschaft und helfen, alle Aspekte des öffentlichen
Lebens zu stärken. Diese Maßnahme soll zivilgesellschaftlichen Organisationen,
die auf europäischer Ebene operieren, die nötige Kapazität und Stabilität
verleihen, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln.
Dadurch soll ein Beitrag zur Entstehung einer strukturierten, kohärenten und
aktiven Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene geleistet werden. Es werden Betriebskostenzuschüsse gewährt, damit ein Teil
der Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen Tätigkeiten
erforderlich sind, abgedeckt werden.
Maßnahme 3 – Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene
Antragsberechtigt: Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft mit Rechtsstatus, die auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene tätig sind
Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung
konkreter Kooperationsprojekte von Organisationen der Zivilgesellschaft, um die Dynamik der Zivilgesellschaft in Europa zu aktivieren. Diese Projekte sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren, konkrete Lösungen erarbeiten, und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen.
An einem Projekt müssen Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land Mitglied der EU ist. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate. Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden: Für „Veranstaltungsprojekte“ gilt die Berechnung auf Basis von Pauschalsätzen. Die Fördersumme für „Produktions- und Realisierungsprojekte“ wird auf Basis der realen Kosten berechnet und darf den Höchstsatz von 60% der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Der Höchstzuschuss beträgt 55.000 Euro, der Mindestzuschuss 10.000 Euro.
Alle Details sind im
Programmleitfaden (content.aspx?id=66) nachzulesen!
- Weitere Informationen der EACEA:
Lesen Sie mehr:
Einreichfristen (content.aspx?id=83) |
Ergebnisse (content.aspx?id=59) |
Projektbeispiele (content.aspx?id=36)