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Aktion 4 - Aktive europäische Erinnerung


Die Europäische Union beruht auf Grundsätzen wie Freiheit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte. Um sich der Bedeutung dieser Grundsätze bewusst zu werden, ist es notwendig, sich an die Zeiten des Nationalsozialismus und des Stalinismus zu erinnern, in denen diese Grundsätze in Europa verletzt wurden.

Mit dieser Aktion werden Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der wichtigsten Stätten, Mahnmale und Archive gefördert, die im Zusammenhang mit Deportationen und Massenvernichtung stehen. Die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus wird unterstützt, um dadurch die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten. Diese Aktion spielt eine wichtige Rolle bei der Anregung eines umfassenden Nachdenkens über die Zukunft Europas und bei der Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.

Antragsberechtigt: gemeinnützige Organisationen mit Rechtsstatus, wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Verbände von Überlebenden, Verbände der Familien von Opfern, Denkmale, Museen, lokale und regionale Behörden, Vereinigungen, Think-Tanks, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie Organisationen aus dem Bereich der ehrenamtlichen Arbeit usw.

Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate. Für Veranstaltungsprojekte wird der Zuschuss auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen berechnet. Für Produktions- und Realisierungsprojekte gelten die realen Kosten als Basis, wobei der Finanzierungsanteil der EU maximal 60% der förderfähigen Kosten betragen darf. Der Zuschuss beträgt mind. 10.000 Euro und max. 55.000 Euro.



Detailliertere Informationen sind dem Programmleitfaden (content.aspx?id=66) zu entnehmen!




Lesen Sie mehr: Einreichfristen (content.aspx?id=83) | Ergebnisse (content.aspx?id=80) | Projektbeispiele (content.aspx?id=45)

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