Die Europäische Kommission (EK) und die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zeigen volles Verständnis für den Fall, dass EU-Projekte aufgrund aktueller nationaler Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind.
Folgende Punkte im EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" gilt es nun zu beachten:
Damit Veranstaltungen nicht gänzlich abgesagt werden müssen, können diese auch als Webinare durchgeführt werden. Hier ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1) Waren Webinare im Antrag noch nicht vorgesehen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an folgende Adressen (je nach Bereich) und holen Sie sich eine Genehmigung zur Durchführung eines Webinars ein. Teilnehmer*innen werden somit als direkte Teilnehmer*innen gezählt:
Bereich 1. Geschichtsbewusstsein:
Bereich 2. Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung:
- EACEA-B3-TT-NT@ec.europa.eu (Städtepartnerschaften & Städtenetzwerke)
- EACEA-B3-CIVILSOCIETY@ec.europa.eu (Zivilgesellschaft)
Betriebskostenzuschüsse:
2) Sollten Sie bereits Webinare in Ihrem Projekt vorgesehen haben, können alle Teilnehmer*innen dieses Webinars als direkte Teilnehmer*innen an der Veranstaltung gezählt werden
In beiden Fällen muss die Teilnahme durch Online-Anmeldeformulare, Feedback-Bögen, schriftliche Zusagen zur Teilnahme am Event (inkl. Nationalität), etc. nachgewiesen werden können.
Die EK/EACEA weist alle Projektträger darauf hin, dass alle Förderverträge eine Klausel über "höhere Gewalt" enthalten, die auf Mobilitätsbeschränkungen als direkte Folge der von den zuständigen nationalen Behörden ergriffenen Maßnahmen angewandt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies seitens der EACEA von Fall zu Fall und erst zum Zeitpunkt der Kostenprüfung analysiert werden kann.
Generell gilt:
Wenn Änderungen aufgrund Covid-19 an den Projekten vorgenommen werden müssen (z.B.: das Verschieben oder Absagen von Veranstaltungen,...), muss unbedingt im Vorfeld eine Genehmigung bei der EACEA (Mailadressen siehe oben) eingeholt werden. Darüber hinaus müssen Sie alle Vorgänge genau dokumentieren, damit Sie diese bei einer möglichen Überprüfung vorlegen können.
Aufgrund der vielen Anfragen, kann es einige Tage dauern bis Sie seitens der EACEA eine Antwort erhalten. Wir bitten dies aufgrund der außergewöhnlichen Umstände zu entschuldigen. Vielen Dank!
Auch der Europe for Citizens Point Austria steht für Anfragen jederzeit für Sie zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Informationen der EACEA zum Coronavirus (25.03.2020)
Informationen der EACEA zum Coronavirus (06.03.2020)
Informationen der Europäischen Kommission zum Coronavirus
Informationen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Weitere Unterstützungen: