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ÖROK -Österreichische Raumordnungskonferenz: Stärkung der Orts- und Stadtkerne in Österreich - Zwei Umsetzungspakte verabschiedet

Raumordnungskonferenz 2021 - Raum für Wandel, © stock.adobe/dudlajzov

Bei der 26. ÖROK-Österreichische Raumordnungskonferenz wurden gemeinsam mit Bund, Ländern und Gemeinden zwei mit dem Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030 "Raum für Wandel" mitbeschlossene ÖREK 2030-Umsetzungspakte mit dezidierten politischen Arbeitsaufträgen versehen.

Staatssekretärin Andrea Mayer:

Mit dem ÖREK 2030-Umsetzungspakt Raum für Baukultur wollen wir die gesellschaftliche Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe im Hinblick auf die Stärkung von Orts- und Stadtkernen als proaktive Beiträge zur Gestaltung des Raumes der Zukunft steigern. Bauen ist Kultur und schafft Raum für Kultur – in diesem Sinne freue ich mich, dass im ÖREK 2030 erstmals ein kulturspezifischer Auftrag formuliert wurde"

"Raum für Baukultur – Orts- und Stadtkerne stärken und Raum für Baukultur eröffnen"

Für den Umsetzungspakt "Raum für Baukultur – Orts- und Stadtkerne stärken und Raum für Baukultur eröffnen" übernimmt  das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gemeinsam mit dem Land Kärnten die Federführung. Es soll an die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft "Stärkung von Orts- und Stadtkernen" angeknüpft werden, die vom Kulturministerium aktiv mitgestaltet wurden. Damit soll das Engagement für die Stärkung der Orts- und Stadtkerne auf Basis abgestimmter Baukultureller Leitlinien konsequent fortgesetzt werden.

Bodenstrategie für Österreich 

Mit dem zweiten ÖREK 2030-Umsetzungspakt "Bodenstrategie für Österreich" soll ein Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise geleistet werden, der mit einem Gestaltungsanspruch des Neuen Europäischen Bauhauses verbunden ist: Dem Systemwandel ein Gesicht verleihen.

Für beide ÖREK 2030-Umsetzungspakte gilt die bestmögliche Verknüpfung von Raumordnung, Baukultur und Klimaschutz.

Schwerpunkte im Rahmen der Erarbeitung des Umsetzungspaktes "Raum für Baukultur":

  • die Formulierung von Spielregeln für die Kooperation von Bund und Ländern
  • das Ausloten von Synergien im Bereich Förderungen
  • die Weiterentwicklung von Qualitätskriterien
  • die Verbesserung der erforderlichen Strukturen

(20. Oktober 2021)